Ausbildungsreif, aber trotzdem kein Ausbildungsplatz. Was tun?

Ausbildungsreif, aber trotzdem kein Ausbildungsplatz. Was tun? <br><img class="text-align: justify" src="https://bildungswissenschaftler.de/wp-content/uploads/2013/07/verweis_120.png"/><img class="text-align: justify" src="https://bildungswissenschaftler.de/wp-content/uploads/2013/07/theorie_120.png"/>

Dieser Beitrag ist vom Januar 2011, aber noch aktuell. Veränderungen wird es hier erst in den nächsten Jahren geben.

Obwohl Jugendliche offiziell die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung mitbringen (gem. Kriterienkatalog der Ausbildungsreife der Agentur für Arbeit), münden mehr als die Hälfte dieser ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen nicht in eine Betriebliche Erstausbildung ein (vgl. BiBB BWP 6/2010). Der Beitrag von Ulrich und Eberhard, der die Überschrift “Ins Übergangssystem oder Ersatzweise in geförderte Berufsausbildung” trägt, behandelt unter anderem “Sortierlogiken” eines alternativen Verbleibs, wenn reguläre betriebliche Erstausbildungsplätze nicht gefunden werden (vgl. Ulrich/Eberhard 2010). Unter anderem wird eine einflussreiche Sortierlogik im Zusammenhang mit individuellen Merkmalen der Jugendlichen ausgemacht.

Es kommt  fast nicht vor, dass minderjährige Jugendliche vollqualifizierend (also eine reguläre betriebliche Ausbildung) ausgebildet werden. “Ihr Platz ist vor allem das Übergangssystem” so die Autoren in dem Beitrag. “Dies gilt auch unter Kontrolle ihrer schulischen Voraussetzungen. Offenbar gilt die Regel, dass junge Bewerber/innen, die in keine betriebliche Ausbildungsstelle einmündeten, vom Übergangssystem aufgefangen werden, selbst wenn sie als ausbildungsreif gelten. Wer vollqualifizierend ausgebildet werden möchte (und das heißt vor allem, in öffentlich finanzierte außerbetriebliche Ausbildung einzumünden (z.B. BAE Anm. A.G.)) muss in der Regel älter sein und bereits das Übergangssystem kennengelernt haben” (Ulrich/Eberhard 2010, S. 12).

Die Autoren führen jedoch auch eine weitere Problematik ins Feld. Es handelt sich dabei darum, dass es hier Schwierigkeiten bei einem zu hohen Alter geben kann. Bewerber/innen, die über 19 Jahre alt sind, absolvieren zwar “öfter in voll- als in teilqualifizierender Ausbildung, sie sind aber auch signifikant häufiger außerhalb des Bldungssystems zu finden” (Ulrich/Eberhard 2010, S. 12). Das Risiko scheint mit jedem weiteren Lebensjahr zuzunehmen. Jugendliche empfinden z.B. eine BAE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) als bessere Alternative zu der nicht gefundenen Lehrstelle. Das ist in ihren Augen besser, als (meist zum zweiten mal) in eine Maßnahme im Übergangssystem (teilqualifizierender Bildungsgang) einzumünden. Diese Maßnahmen haben die Aufgabe, eine Ausbildungsreife herzustellen, die jedoch durch die Agentur für Arbeit bereits zugewiesen wurde (hieraus ergibt sich der Begriff der Warteschleife).

Auch wenn einige Experten/innen große Bedenken bei dem Einsatz von geförderten Ersatzausbildungsplätzen haben (Argumente sind mögliche negative Auswirkungen auf das Ausbildungsverhalten von Betrieben bei reguläer Erstausbildung sowie eine Verschiebung des Übergangsproblems auf die Schwelle zwei (von der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit), steht eine Antwort auf die Frage aus, was mit ausbildungsreifen Bewerber/innen ohne Ausbildungsplatz geschehen soll. “Teilqualifizierende Alternativangebote bergen ab einer bestimmten Dauer der erfolglosen Suche die Gefahr, dass die Bewerber/innen sie nicht mehr annehmen, das Bildungssystem verlassen und somit in dauerhafte Arbeitslosigkeit abrutschen” (Ulrich/Eberhard, 2010, S. 13). Die Autoren weisen auf erforderliche Regelungen hin, die im Notfall (sie betonen dies besonders) auch ohne Betrieb als Ausbildungsvertragspartner, zu einem Berufsabschluss zu gelangen. Welche das sein könnten ist noch unklar. Allerdings gibt es zu diesem Thema schon einige Vorschläge der Bänke, die in einem anderen Blogartikel beschrieben werden.

Die Beiträge in den BWP Heften (Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis) sind bei Bertelsmann erschienen. Immer wenn ein neues kostenpflichtiges Heft erscheint, lassen sich die alten Hefte kostenfrei downloaden. Hier die Archivseite: http://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/bwp/archive/id/2010

©2013 Achim Gilfert. Dieser Beitrag ist zur Weiterverbreitung nach den in diesem Blog veröffentlichten Regeln zum Urheberrecht veröffentlicht. Diese Regeln finden Sie hier: Urheberrechtshinweise.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.